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   VGH Bayern, 28.07.2020 - 22 ZB 20.1345   

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VGH Bayern, 28.07.2020 - 22 ZB 20.1345 (https://dejure.org/2020,24507)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.07.2020 - 22 ZB 20.1345 (https://dejure.org/2020,24507)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juli 2020 - 22 ZB 20.1345 (https://dejure.org/2020,24507)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 86 Abs. 3, § 124a Abs. 4 S. 4, § 124a Abs. 5 S. 2, § 152a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Erfolglose Anhörungsrüge gegen Berufungs-Nichtzulassungsbeschluss

  • rewis.io

    Erfolglose Anhörungsrüge gegen Berufungs-Nichtzulassungsbeschluss

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2020 - 22 ZB 20.1345
    Eine mit Art. 103 Abs. 1 GG unvereinbare Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte gestützt wird, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht rechnen musste (BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 22 CS 14.1933 - juris Rn. 3 bis 5; BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris; BVerfG, B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262 unter Hinweis auf BVerfG, B.v. 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218/263); eine solche gerichtliche Handhabung könnte im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen (BVerfG, B.v. 15.2.2017, a.a.O., Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2020 - 22 ZB 20.1345
    Besondere Umstände dieser Art liegen nicht vor, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten außer Betracht lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert sind (vgl. BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - juris Rn. 33 ff.; BVerwG, B.v. 22.5.2006 - 10 B 9.06 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2020 - 22 ZB 20.1345
    Eine mit Art. 103 Abs. 1 GG unvereinbare Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte gestützt wird, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht rechnen musste (BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 22 CS 14.1933 - juris Rn. 3 bis 5; BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris; BVerfG, B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262 unter Hinweis auf BVerfG, B.v. 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218/263); eine solche gerichtliche Handhabung könnte im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen (BVerfG, B.v. 15.2.2017, a.a.O., Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 395/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Verstoß gegen den Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2020 - 22 ZB 20.1345
    Eine mit Art. 103 Abs. 1 GG unvereinbare Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte gestützt wird, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht rechnen musste (BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 22 CS 14.1933 - juris Rn. 3 bis 5; BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris; BVerfG, B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262 unter Hinweis auf BVerfG, B.v. 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218/263); eine solche gerichtliche Handhabung könnte im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen (BVerfG, B.v. 15.2.2017, a.a.O., Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06

    Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2020 - 22 ZB 20.1345
    Besondere Umstände dieser Art liegen nicht vor, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten außer Betracht lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert sind (vgl. BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - juris Rn. 33 ff.; BVerwG, B.v. 22.5.2006 - 10 B 9.06 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 CS 14.1933

    Das Beschwerdegericht braucht dem Beschwerdeführer keinen Hinweis zu geben, bevor

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2020 - 22 ZB 20.1345
    Eine mit Art. 103 Abs. 1 GG unvereinbare Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte gestützt wird, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht rechnen musste (BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 22 CS 14.1933 - juris Rn. 3 bis 5; BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris; BVerfG, B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262 unter Hinweis auf BVerfG, B.v. 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218/263); eine solche gerichtliche Handhabung könnte im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen (BVerfG, B.v. 15.2.2017, a.a.O., Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1656

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

    Letzteres dient nicht einer erneuten und umfassenden Aufarbeitung des Prozessstoffs, sondern lediglich der Prüfung der frist- und formgerecht dargelegten, im Gesetz aufgezählten Zulassungsgründe (vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2020 - 22 ZB 20.1345 - juris Rn. 8; OVG NW, B.v. 31.1.2007 - 6 A 52/07 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1657

    Antrag auf Erteilung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer

    Letzteres dient nicht einer erneuten und umfassenden Aufarbeitung des Prozessstoffs, sondern lediglich der Prüfung der frist- und formgerecht dargelegten, im Gesetz aufgezählten Zulassungsgründe (vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2020 - 22 ZB 20.1345 - juris Rn. 8; OVG NW, B.v. 31.1.2007 - 6 A 52/07 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1732

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis, Befreiung vom Verbot mehrerer

    Letzteres dient nicht einer erneuten und umfassenden Aufarbeitung des Prozessstoffs, sondern lediglich der Prüfung der frist- und formgerecht dargelegten, im Gesetz aufgezählten Zulassungsgründe (vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2020 - 22 ZB 20.1345 - juris Rn. 8; OVG NW, B.v. 31.1.2007 - 6 A 52/07 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1738

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis

    Letzteres dient nicht einer erneuten und umfassenden Aufarbeitung des Prozessstoffs, sondern lediglich der Prüfung der frist- und formgerecht dargelegten, im Gesetz aufgezählten Zulassungsgründe (vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2020 - 22 ZB 20.1345 - juris Rn. 8; OVG NW, B.v. 31.1.2007 - 6 A 52/07 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1660

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

    Letzteres dient nicht einer erneuten und umfassenden Aufarbeitung des Prozessstoffs, sondern lediglich der Prüfung der frist- und formgerecht dargelegten, im Gesetz aufgezählten Zulassungsgründe (vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2020 - 22 ZB 20.1345 - juris Rn. 8; OVG NW, B.v. 31.1.2007 - 6 A 52/07 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1658

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

    Letzteres dient nicht einer erneuten und umfassenden Aufarbeitung des Prozessstoffs, sondern lediglich der Prüfung der frist- und formgerecht dargelegten, im Gesetz aufgezählten Zulassungsgründe (vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2020 - 22 ZB 20.1345 - juris Rn. 8; OVG NW, B.v. 31.1.2007 - 6 A 52/07 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1735

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis, Befreiung vom Verbot mehrerer

    Letzteres dient nicht einer erneuten und umfassenden Aufarbeitung des Prozessstoffs, sondern lediglich der Prüfung der frist- und formgerecht dargelegten, im Gesetz aufgezählten Zulassungsgründe (vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2020 - 22 ZB 20.1345 - juris Rn. 8; OVG NW, B.v. 31.1.2007 - 6 A 52/07 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1737

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis

    Letzteres dient nicht einer erneuten und umfassenden Aufarbeitung des Prozessstoffs, sondern lediglich der Prüfung der frist- und formgerecht dargelegten, im Gesetz aufgezählten Zulassungsgründe (vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2020 - 22 ZB 20.1345 - juris Rn. 8; OVG NW, B.v. 31.1.2007 - 6 A 52/07 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 04.12.2020 - 22 ZB 19.1645

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids wegen vorzeitigem Maßnahmebeginn

    Um eine Verletzung dieses Anspruchs anzunehmen, müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass der Sachvortrag eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen worden ist (BayVGH, B.v. 28.7.2020 - 22 ZB 20.1345 - juris Rn. 4 m.w.N.).
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